In Deutschland gehen Einbruchsdiebstähle seit 2015 zurück, was laut Polizei darauf zurückzuführen ist, dass mehrere international tätige und bestens organisierte Banden gesprengt werden konnten. Bei den Einbrecherringen handelte es sich um Gruppierungen, die bis zu 500 Personen umfassten und in ganz Europa tätig waren.
Dennoch sind die Menschen vorsichtiger geworden und viele Hausbesitzer lassen Sicherheitstüren und Alarmanlagen installieren, um Einbrecher von vornherein abzuwehren. Große Unsicherheit herrscht oftmals auf die Frage, ob Sicherheitstüren in bestimmten Bereichen Pflicht sind. In Deutschland ist das nicht der Fall, auch wenn das Thema Sicherheitstür geraume Zeit zur Debatte stand.
Sicherheitstüren: Förderungen für Eigenheime
2015 war es in Deutschland durchaus im Gespräch, Sicherheitstüren bei Neubauten per Gesetz vorzuschreiben. Mehrere Landesinnenminister wollten damals durchsetzen, für Neubauten bundesweit einbruchshemmende Fenster und Türen vorzuschreiben. Letztlich konnten sich aber die Innenminister von Bund und Ländern nicht einigen.
Der Vorstoß für dieses Gesetz nach niederländischem Vorbild hatte wenig Chancen, weil kurz zuvor vom Bund staatliche Zuschüsse für den freiwilligen Einbau von einbruchshemmenden Fenstern und Türen eingeführt worden waren. Damit also ist die Frage geklärt: Nein, in Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht für den Einbau von Sicherheitstüren, und zwar weder in Eigenheimen noch in öffentlich zugänglichen Objekten.
Anders sieht es mit der Installation von Brandschutztüren aus, hier gelten sowohl arbeitsrechtliche Bestimmungen als auch Brandschutzbestimmungen, die sowohl in Deutschland als auch in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Es gilt also sich zu den jeweiligen Bundesländergesetzen schlau zu machen.